Drei Jahre Gefängnis für Cybermobbing?

Jeder kennt den Artikel 1 des Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, doch hält sich nicht jeder daran. So steigt die Anzahl der Cybermobbing Opfer weiter, vielleicht bist du sogar einer der Betroffenen.

Tatsächlich kann Cybermobbing mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden, da es gegen §238 des StGB verstößt, Rechtlich gesehen wird Cybermobbing strafbar wenn über einen längeren Zeitraum wiederholt folgende Bedingungen zutreffen:

  • Identitäts Diebstahl
  • Beleidigung/Belästigung/Bloßstellung im Internet
  • Veröffentlichen von Bildern anderer ohne deren Erlaubnis
  • Im allgemeinen die Absicht zu haben, das Leben eines anderen zu beeinträchtigen

Andere Formen des Cybermobbing wären:

  • SWAT-ing, vortäuschen eines Notrufes um einer anderen Person zu schaden.
  • Cyberbaiting, provozieren einer Person und diese im Internet bloßzustellen
  • Happy Slapping, aufnehmen von physischen Auseinandersetzungen zur eigenen Belustigung

Quellen:

https://www.verywellfamily.com/how-kids-use-technology-to-bully-460552

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__238.html